aQua-thermic GmbH

Genehmigungen / Förderung

Über alle geplanten Erdaufschlüsse sind nach dem WHG die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises und das Landesamt für Geologie und Rohstoffe in Kenntnis zu setzen. Je nach Umfang und Auswirkung der Arbeiten ist dann ein Anzeige- oder Genehmigungsverfahren zu führen, dessen Anforderungen erheblich von der Art des Vorhabens und den jeweiligen geologischen Bedingungen abhängig ist.

Die einzureichenden Unterlagen müssen der genehmigenden Behörde eine ausreichende Möglichkeit bieten, abzuschätzen, ob von den vorgesehenen Leistungen eine Gefährdung für den ungestörten Untergrund und das Wasser ausgeht. Hierbei nehmen insbesondere die Sicherung der Wasserqualität (Brunnenbau) aber auch die Überwachung der Temperaturentwicklungen (Erdwärme) eine vorrangige Stellung ein. Ziel des Genehmigungsverfahrens ist es den Nachweis darüber zu führen, dass keine negativen Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Wasserqualität, die Standfestigkeit und Temperaturtendenzen zu erwarten sind.

Wenn ein Bauvorhaben im Bereich der Geothermie nach erfolgter Genehmigung und erfolgreicher Durchführung fertiggestellt wurde, so erwarten den Bauherren der Installation einer Wärmepumpe im Gebäudebestand nicht unerhebliche Rückerstattungen in Form einer Förderung. Dabei sind diverse Nachweise über die fachgerechte Herstellung und den Wirkungsgrad zu erbringen.

Die aQua-thermic Ing.-gesellschaft mbH hilft Ihnen in jeglichen Fragen zur Genehmigungsplanung und Fördermodalitäten.

Genehmigungen / Förderung